Die Therapie des Eierstockkrebses ist in der Regel eine geplante medizinische Maßnahme und kein Notfall. Sie haben daher ausreichend Zeit, um über die vorgeschlagene Behandlung nachzudenken und sich, wenn Sie möchten, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
Eine ärztliche Zweitmeinung bringt vielen Betroffenen mehr Sicherheit in wichtigen Therapieentscheidungen und ein stärkeres Gefühl der Kontrolle. Sie können Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt frei wählen! Sie haben also das Recht, eine weitere Mediziner bzw. einen weiteren Mediziner in Bezug auf die Diagnose oder die Behandlungsplanung zu Rate zu ziehen.
Beim Einholen einer Zweitmeinung müssen Sie keine persönliche Kränkung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres Arztes befürchten. Im Gegenteil: In den meisten Fällen wird dieser Schritt ausdrücklich empfohlen und begrüßt. Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihre Entscheidung, eine Zweitmeinung einholen zu wollen und lassen Sie sich dafür Berichte, Laborwerte und andere Untersuchungsergebnisse aushändigen (digital oder Kopie). So können Zeit und Kosten gespart, sowie überflüssige Doppeluntersuchungen vermieden werden, die zudem gesundheitlich und emotional oft belastend sind.
Wichtig ist, dass die Zweitmeinungsberater:innen ebenfalls aus einem zertifizierten gynäko-onkologischen Zentrum stammen und regelmäßig an klinischen Studien und Qualitätskonzepten mitwirken.
Eine wichtige Information vorneweg: In den meisten Fällen von Eierstockkrebs haben Sie vor einem operativen Eingriff oder anderen wichtigen Therapieentscheidungen ausreichend Zeit, um sich umfassend zu informieren und eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Als Patientin haben Sie bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf detaillierte Informationen und Beratung.
Je besser Sie informiert und aufgeklärt sind, desto besser können Sie aktiv an Ihrer Gesundheit mitarbeiten. Eine sichere, sorgfältige und qualifizierte Behandlung und eine angemessene Beteiligung sind Ihr gutes Recht!
Als Patientin haben Sie rechtlichen Anspruch auf:
Wenn Sie eine Zweitmeinung anfordern, ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet und mit allen relevanten Dokumenten ausgestattet in das Gespräch gehen. Ihre neue Ansprechpartnerin bzw. Ihr neuer Ansprechpartner kennt Sie noch nicht und hat meist keinerlei Informationen oder Untersuchungsergebnisse vorliegen, um eine professionelle Meinung abgeben zu können. Deshalb: bringen Sie Ihre Unterlagen gut sortiert zum Zweitmeinungsgespräch mit.