Sozialrechtliche Fragen bei Eierstockkrebs

Viele Frauen mit Eierstockkrebs stellen sich früher oder später sozialversicherungsrechtliche oder existenzielle Fragen. Daher geben wir Ihnen hier Orientierung für die wichtigsten Themen.

Die Themen im Überblick

Ansprechpartner:innen für sozialrechtliche Fragen bei Eierstockkrebs

Bei einer Krebsererkrankung kann es passieren, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt beziehungsweise gar nicht mehr möglich ist, zum Beispiel, wenn die Krankheit über einen langen Zeitraum andauert, nach einer Operation oder aufgrund von Spätfolgen, wie einer anhaltenden Fatigue (Erschöpfung). Dann können mit der Zeit sozialversicherungsrechtliche und sogar existenzielle Fragen entstehen. In dieser Situation bieten verschiedene Sozialleistungen eine finanzielle Hilfestellung.

Da diese Themen oft etwas mühselig und verwirrend sind, empfehlen wir Ihnen sich bei sozialrechtlichen Fragen von einer erfahrenen Person kompetent beraten zu lassen. Sie müssen diese Themen nicht allein bewältigen. Oft gibt es keine schnellen Pauschalantworten, sondern es braucht den Blick auf Ihre individuelle Situation.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Sozialdienst Ihrer Klinik oder rufen Sie nach der Entlassung in einer Krebsberatungsstelle oder einer anderen Beratungsorganisation, wie der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP) oder der Deutschen Krebshilfe, an. 

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Gut zu wissen: Widerspruch und weitere Hilfen

Leistungen können auslaufen, abgelehnt oder in anderer Form bewilligt werden als von Ihnen beantragt. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen oder bei Bedarf innerhalb von 28 Tagen einen neuen Antrag zu stellen. In jedem Fall sollten Sie sich mit einer Beratungsstelle oder mit einer Selbsthilfegruppe in Verbindung setzen, um die Hintergründe dieser Entscheidung nachvollziehen zu können.

Im Krankheitsverlauf können manchmal weitere Hilfen im häuslichen Umfeld notwendig werden. Diese unterscheiden sich ausschließlich im pflegerischen oder medizinischen Unterstützungsbedarf. Danach richtet sich dann, ob die Pflege- oder die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig ist. Bei der entsprechenden Antragsstellung erhalten Sie Unterstützung bei den Pflegestützpunkten (gesetzlich Versicherte), Compass (privat Versicherte), den Beratungsstellen oder vom Sozialdienst im Krankenhaus.

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