Die 5 wichtigsten Fragen rund um Impfen bei Krebs. Gemeinsam mit Prof. Dr. Jalid Sehouli, Direktor der Klinik für Gynäkologie der Charité Berlin, klären wir auf, warum der frühzeitige Blick in den Impfausweis für Krebspatientinnen sehr wichtig ist.
Grundsätzlich gilt: Schutzimpfungen sind für Krebspatientinnen dringend empfohlen! Der Impfstatus sollte frühzeitig mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden – am besten direkt nach der Diagnose.
„Da das Immunsystem während und nach der Therapie anfälliger für Infektionen ist, benötigen Patientinnen einen guten Impfschutz, um die körpereigenen Abwehrkräfte zu unterstützen“, weiß Prof. Dr. Jalid Sehouli. Die Ärztin bzw. der Arzt entscheidet individuell, wie stark das Immunsystem der Patientin geschwächt ist und wie hoch das Risiko einer Infektion ist.
Der ideale Zeitpunkt, um Schutzimpfungen aufzufrischen oder nachzuholen, ist vor Beginn der Therapie. Kurz vor oder während einer Krebsbehandlung (wie einer Chemotherapie) sollten Patientinnen jedoch keine Lebendimpfstoffe erhalten, da das Immunsystem zu geschwächt ist.
„Lebendimpfstoffe enthalten lebende, im Labor veränderte und stark abgeschwächte Erreger, die sich im Körper der Geimpften vermehren können. Totimpfstoffe sind möglich und können in der Regel auch während der Chemotherapie geimpft werden, da sie abgetötete Erreger bzw. Bruchstücke von Erregern enthalten und sich demnach nicht im Körper vermehren können“, so Prof. Sehouli.
Aber auch nach der Krebstherapie sollte der Impfstatus in Abstimmung mit dem Behandlungsteam überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Grundsätzlich ist die Wirkung der Schutzimpfung abhängig davon, wie intakt die Immunfunktion der Patientin ist. Je stärker die Immunfunktion, desto besser wirkt die Schutzimpfung.
„Wie Studien zeigen, ist die Immunantwort auf eine Impfung zu Beginn eines Chemotherapie-Zyklus zwar etwas eingeschränkt, aber meist noch ausreichend gut. Außerdem lässt sich der Erfolg bei einigen Impfungen über eine Titerkontrolle im Blut überprüfen“, erklärt der Gynäkologie-Direktor.
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Krebspatientinnen sollten Reisepläne mit ihrem Behandlungsteam besprechen, um nötige Schutzimpfungen für das Reiseziel aufzufrischen bzw. das Risiko einer Infektion einschätzen zu können. „Liegt die Behandlung der Krebserkrankung schon länger zurück, besteht in der Regel kein relevant erhöhtes Infektionsrisiko verglichen mit Nicht-Krebserkrankten oder Gesunden. Dennoch sollten die für das jeweilige Reiseland offiziell empfohlenen Schutzimpfungen und Hygienemaßnahmen wahrgenommen werden“, so Prof. Sehouli.
Allgemein empfiehlt sich, auch die Polio, Tollwut, Hepatitis B- und A-Impfungen aufzufrischen. Reisen, die während der Chemotherapie geplant sind, sollten genau abgestimmt werden, da das Infektionsrisiko erhöht sein kann und bestimmte, für das Reiseziel empfohlene Schutzimpfungen (z. B. Lebendimpfstoffe wie Gelbfieber) nicht durchgeführt werden können.
Totimpstoffe
Lebendimpfstoffe
mRNA-Impfstoff
SARS-CoV-2 (Corona)
Hinweis: Lebendimpfstoffe sollten nicht während einer laufenden Krebstherapie (Chemotherapie) verabreicht werden, da das Immunsystem geschwächt sein kann.
Unsere Empfehlung: Nehmen Sie Ihren Impfausweis mit zu Ihrem nächsten Behandlungstermin und lassen Sie sich beraten.
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